AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der E.B. Gut Gedruckt GmbH & Co. KG

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.

 

1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers.

 

2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht usw.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch eventuelle nicht berechtigte Vervielfältigung entstehen könnten, die Haftung.

 

3. Lieferung

a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilende Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.

 

4. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonung und dgl. Auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht usw.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als dies durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrage von höchstens € 5000,- nach Maßgabe eines seitens des Fachverbandes Reprographie e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Fachverbandes Reprographie e.V. wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen, sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.

 

5. Mängelrüge
Beanstandungen werden berücksichtigt, wenn sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.

 

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder an Dritte übergeben worden sind, alle Ansprüche, welcher der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.

 

7. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

 

8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt stets der Sitz des Lieferers.

 

9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmunen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, einer der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.